
Oliver Brucker
Diplom-Ingenieur der Architektur (Studium und Arbeit ab 1993) und Diplom-Wirtschaftsingenieur für den Bereich Immobilienbewertung (Diplomthema: „Das gerichtliche Wertermittlungsgutachten“). Seit 2002 mache ich ausschließlich Wertermittlungen, seit 2004 im eigenen Büro. Ein Büro, eine Person: Wer anruft, spricht mit dem, der das Gutachten schreibt.
Haltung
Erst beraten, dann beauftragen.
Bevor Sie ein Gutachten beauftragen, kläre ich mit Ihnen, ob es überhaupt nötig ist. Ich berate frei, weil ich nichts verkaufen muss. Weiterempfehlung ist die beste Werbung, und die bekommt man nur mit ehrlicher Arbeit.
Ich erstelle jedes Gutachten selbst. Es wird nicht an Hilfskräfte weitergegeben: Von der ersten Anfrage bis zur letzten Rückfrage bin ich persönlich zuständig.
Und kein Gutachter beherrscht alles rund um Gebäude und Grundstück. Wo es um Altlasten, Geologie oder Baubiologie geht, ziehe ich Kollegen hinzu. Passt eine Aufgabe nicht zu meiner Sachkunde, lehne ich sie ab und empfehle Ihnen jemanden, der darauf spezialisiert ist.
Arbeitsweise
Nachprüfbar statt „nach meinem Sachverstand“.
In manchen Gutachten steht sinngemäß: „Aufgrund meines Sachverstandes wähle ich diesen Wert.“ Das lässt sich nicht überprüfen und führt im Streitfall oft zu einem zweiten Gutachten. Ich belege meine Wertansätze, soweit es möglich ist, mit Marktdaten, Literatur, Berechnungen und Begründungen.
Grundlage sind Bodenrichtwerte und die Daten der Gutachterausschüsse, nicht eine Formel. Dazu kommt aus dem Architekturstudium der Blick für Bautechnik, Baukosten und Baurecht.
Qualifikation
Geprüft und jedes Jahr wieder überprüft.
Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. Eine unabhängige, akkreditierte Zertifizierungsstelle (DIAZert) hat meine Sachkunde geprüft. Jedes Jahr reiche ich Gutachten zur Überprüfung ein und weise mindestens 20 Stunden Fortbildung nach.
Für die steuerliche Bewertung: Gutachten von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden, können wie Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger und der Gutachterausschüsse nach § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
- Zertifizierung
- DIN EN ISO/IEC 17024, DIAZert, Zert.-Nr. DIA-IB-864
- Weiteres Zertifikat
- Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten, Universität und Fachhochschule Kaiserslautern, Zert.-Nr. ZW 2004-07-33, staatlich anerkannt
- Ausbildung
- Dipl.-Ing. Architektur (Universität Stuttgart, Studium ab 1993), Dipl. Wirtsch.-Ing. (FH Kaiserslautern)
- Werdegang
- Seit 2002 ausschließlich Wertermittlung, seit 2004 eigenes Büro
- Verband
- Vorstand im Arbeitskreis Bausachverständige (AKBSV) im Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.
- Erfahrung
- Mehrere tausend bewertete Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Erbbaurechte und denkmalgeschützte Objekte sowie gewerbliche Objekte wie Büro-, Produktions- und Geschäftsgebäude
Fragen kostet nichts.
Und keine Angst vor einer Anfrage: Ich beiße nicht. Neue Gutachten kann ich derzeit in etwa 7 Wochen bearbeiten.