(Privatgutachten)
Wertgutachten für private Zwecke
„Die Dinge haben nur den Wert, den wir ihnen geben.“
Jean Baptiste Poquelin oder „Molière“ (1622–1673)
Die Immobilienpreise stiegen in den letzten Jahren sehr stark und werden vermutlich auch noch weiter steigen, wenn eventuell auch nicht mehr so stark wie die vergangenen Jahre.
Sie sind Verkäufer einer Immobilie und möchten wissen, welchen Preis Sie auf dem Markt aktuell erwarten können oder möchten überprüfen, ob der gebotene Preis eines Maklers dem tatsächlichen Wert der Immobilie entspricht.
Ferner möchten Sie dem Käufer ggf. einen unabhängigen Nachweis bieten, dass das Gebäude den geforderten Preis wert ist.
Sie interessieren sich für den Kauf einer Immobilie und möchten wissen, ob der geforderte Preis nicht über dem tatsächlich üblichen Wert liegt, der auf dem gewöhnlichen Grundstücksmarkt zu erzielen wäre und möchten dem Verkäufer ein überzeugendes Argument bei der Preisverhandlung vorlegen. Denn nicht selten liegen die geforderten Preise ca. 15-20% über dem eigentlichen Wert.
Schon öfters wurde von Kunden berichtet, dass der Preis anhand des Wertgutachtens noch niedriger vereinbart wurde und somit nicht nur die Kosten für das Gutachten gedeckt, sondern auch zusätzlich Geld eingespart wurde.
Auch Banken bemessen die Höhe des Kredits anhand des Wertes der erworbenen Immobilie (Sicherheit), der durch das Wertgutachten nachgewiesen wird.
Über den Bereich des Wertes und der Bausubstanz hinaus geben wir gerne rund ums Thema Immobilienkauf Auskunft.
Wir sind in Kooperation mit Rechtsanwälten, Notaren, Finanzdienstleister und Sachverständigen anderer Bereiche, sodass wir bei all Ihren Fragen weiterhelfen können.
Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft und möchten ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen, um spätere Auseinandersetzungen (bei Verkauf oder Auszahlung) mit Ihren Miterben zu vermeiden. Ein Wertgutachten hat schon so manche Erbengemeinschaft vor gerichtlichen Steitigkeiten bewahrt.
Oder das „Kind“ ist bereits „in den Brunnen gefallen“ und Sie benötigen ein Wertgutachten, um gerichtliche Verfahren zu vermeiden, bzw, Sie benötigen für einen gerichtlichen Prozess ein „Privatgutachten“ als Nachweis für den tatsächlichen Wert (Stichwort: Pflichtteilsanspruch)?
Wertgutachten für den Bereich Erbauseinandersetzung gehören zum Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir stehen bereits mit einigen Anwalts-Kanzleien in Enger Zusammenarbeit, sodass wir auch über die Gutachtenerstellung hinaus bei Fragrn zum Thema Erbe weiterhelfen können.
Oder Sie haben Immobilien, die Sie unter ihren Nachkommen gerecht verteilen und in einem Testament festhalten möchten?
Wertgutachten ermöglichen Ihnen den Wert Ihre Erbmasse einzuschätzen und hilft bei der Erstellung eines „fairen“ Testaments.
Das Thema Erbrecht ist umfangreich und konfliktreich… Die Kosten eines frühzeitig erstellten Gutachtens oder die rechtliche Beratung steht in keinem Verhältnis zu den wesentlich höheren Kosten eines gerichtlichen Prozess (oder den familiären, meist heftigen Streitigkeiten)
Siehe hierzu auch: Thema Schenkung.
Sie möchten eine ihrer Immobilien an ihre Nachkommen verschenken, um später Erbschaftssteuern zu sparen. (Vorerbe – Schenkungsfreibeträge)
Ein Gutachten hilft Ihnen einen Überblick über ihr Hab und Gut zu verschaffen. Außerdem kann dies später als Nachweis des gemeinen Wertes (steuerliche Bedarfsbewertung – Schenkungssteuer) der Immobilie dienen, um einen zu hohen Steuersatz zu vermeiden. (siehe: Steuer)
Auch das Thema Pflichtteilsanspruch sollte bereits bei der Schenkung berücksichtigt werden.
Gibt es mehrere rechtliche Erbfolger, ist es ratsam bereits bei einer Schenkung zu Lebzeiten das zu vererbende Eigentum testamentar zu regeln. So lassen sich (meist gerichtliche und teure) Streitigkeiten unter den Erben im Vorfeld vermeiden.
(siehe hierzu auch Erbe)
Der Bereich Gutachtenerstellung für Erb- bzw. Schenkungsrecht gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir sind in ständiger Kooperation mit Spezialisten aus den Bereichen Recht und Steuer, sodass wir Ihnen auch über die Gutachtenerstellung hinaus gerne weiterhelfen können.
Wie auch bei anderen familiären Streitigkeiten, bei denen über Vermögensanteile gestritten wird (bspw. Erbe), sind auch bei Ehescheidungsprozessen Immobilienwerte nicht so einfach wie Geldwerte einzuschätzen.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist üblicherweise zu zwei Stichtagen (Eheschließung und Scheidungszeitpunkt) der Wertzuwachs zu ermitteln (wenn die Immobilie nur einem Ehepartner gehört) oder die Immobilie ist im Eigentum beider Partner und soll von einer Seite übernommen, bzw. ausgezahlt werden.
Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werden dann die Grundlagen des Gutachtenauftrags ermittelt um ein Honorarangebot zu erstellen.
Wir arbeiten bereits mit einigen Anwalts-Kanzleien zusammen, die aufgrund guter Zusammenarbeit unsere Leistungen regelmäßig in Anspruch nehmen.
Meine Bestellung zum gerichtlichen Gutachter betrifft fast ausschließlich Scheidungen. Hier kann ich auf einige Jahre Erfahrung zurückblicken.
…ein Wertgutachten kann Steuern sparen!
Seit 1.1.2009 mehr denn je, seit es eine Neufassung der Bewertungsnorm für Immobilien gibt.
Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats. (Hierzu ein guter Link des FA in Bayern – gilt aber für alle Bundesländer)
Dieser (das Finanzamt) bestimmt den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) – die Bedarfsbewertung-, ein vereinfachtes Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingeht (vor allem bei vorhandenen Baumängel oder Grundstücksbelastungen wie Nießbrauch oder Wohnrechte).
So kann es vorkommen, dass, je nach den tatsächlichen Voraussetzungen, das verschenkte oder vererbte Objekt weniger wert ist als die Bedarfsbewertung des Finanzamts festsetzt. Durch die Neufassung des Bewertungsgesetzes soll erreicht werden, dass Immobilien weitestgehen auch mit ihrem tatsächlichen Wert versteuert werden, wie beispielsweise Geldwerte. Somit kommt es, nicht mehr wie vor der Neufassung, zum Teil zu Bedarfswerten die deutlich über dem tatsächlichen Wert liegen.
Das BewG gibt dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, anhand eines Verkehrswertgutachtens
den „gemeinen (tatsächlichen) niedrigeren Wert“ nachzuweisen, der dann zur Grundlage der Steuerzahlung werden kann.
Ich bin nach DIN EN ISO/ IEC 17024 (DIAZert; Zert.-Nr. DIA-IB-864) zertifiziert und erfülle die Voraussetzungen des gleich lautende Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022 (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts), für die Erstellung eines Gutachtens für steuerliche Zwecke.
Bei der derzeitigen Steuerpolitik ist eine Steuereinsparung samt Deckung der Gutachtenkosten meist schnell erreicht.
Zur aktuellen gesetzlichen Lage der Besteuerung bei Erbe und Schenkung hier ein Link zum Finanzamt Stuttgart (auch gültig für alle anderen Finanzämter)
Durch Zusammenarbeit mit den Finanzämtern, Seminare im Bereich steuerliche Wertermittlung und sorgfältige Gutachtenerstellung soll erreicht werden, dass der Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Gutachten auch tatsächlich anerkannt wird. (Das ist nicht immer selbstverständlich. Berichte von Kollegen zeigen, dass nicht selten auch Gutachten abgelehnt werden.)
Vor Beauftragung zur Gutachtenerstellung sollte jedoch vor Ort (oder bereits telefonisch) eingeschätzt werden, ob ein Wertgutachten überhaupt Erfolg auf Steuereinsparung erwarten lässt.
Daher bitte vorab telefonisch klären (0711- 25 98 994)
Sie sind Mieter einer Wohnung und möchten wissen, ob der vereinbarte Mietzins der ortsüblichen Miete entspricht oder die Angabe der Wohnfläche korrekt ist.
Mittels Lasermessgerät sind die Maße von Räume schnell und genaue nachweisbar.
Aufgrund unserer Erfahrung und der Besichtigung mehrere hunderte von Immobilien (vorrangig im Großraum Stuttgart) ist für uns eine Einschätzung des angemessenen Mietzins, gestützt auf örtliche Erhebungen, genau möglich.
Sie wollen nicht die „Katze im Sack“ kaufen und erkennen, ob die Immobilie in Bezug auf Bausubstanz nicht zum „Fass ohne Boden“ wird … sämtliche Privatsender füllen mit solchen Themen ihr Abendprogramm.
Hierbei wird die Immobilie vor Ort augenscheinlich (d.h. z.B. keine zerstörende Bauteiluntersuchung) auf ihren baulichen Zustand hin begutachtet.
Aufgrund einer großen Anzahl von besichtigten Wohnungen bzw. Häuser und unserer Erfahrung im Bereich Bautechnik, sind wir in der Lage die Immobilie einzustufen, Instandhaltungsrückstände und deren Kosten einzuschätzen und geben allgemeine Informationen rund um den Immobilienkauf bzw. Verkauf oder zu Instandhaltungsmaßnahmen.
Für eine schnelle Einschätzung von Feuchtigkeit in Bauteilen stehen uns technische Geräte zur Verfügung (Feuchte- und Temperaturmessung), die eine grobe Einschätzung auf derartig versteckte Mängel ermöglichen.
Ablauf einer Bausubstanzbegutachtung:
- Terminvereinbarung (nach Absprache u.U. innerhalb 1-2 Tage)
Die aktuelle Verfügbarkeit prüfen Sie bitte hier. - Austausch von Unterlagen (falls erforderlich).
Besichtigung und Begutachtung der Immobilie (falls erlaubt, Aufnahmen mit Digitalkamera) - anschließende Erläuterung zur Bausubstanz (anhand der gemachten Fotos) und allg. Informationen und Tipps. (entweder telefonisch oder vor Ort – bei Immobilienkauf unter Ausschluss des Verkäufers oder Maklers, um noch anstehende Kaufpreisverhandlungen nicht zu beeinflussen)
Kosten für eine mündliche Bausubstanzeinschätzung (ACHTUNG, keine Verkehrswertermittlung!): ca. 3/4 Std. Besichtigung, ca. 1/2 Std Besprechung, Fahrtzeit (vom Büro zum Objekt und wieder zurück) zu
130,-EUR/Std., 75ct./gefahrene km zuzüglich MwSt. sind je nach Entfernung
ca. 350,- bis 400,- EUR inkl. NK. und MwSt.
(siehe auch: Kauf, bzw. Verkauf)