Für Steuerberater: ein Wert, der beim Finanzamt trägt.
Wenn der Bedarfswert des Finanzamts über dem tatsächlichen Wert liegt oder eine Kaufpreisaufteilung belegt werden muss, brauchen Ihre Mandanten ein Gutachten, das nachvollziehbar ist und den Anforderungen des Bewertungsgesetzes entspricht.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Das Finanzamt bewertet Grundbesitz im typisierten Verfahren des Bewertungsgesetzes. Es geht nicht auf jedes wertrelevante Detail ein, etwa auf Bauschäden, einen Sanierungsstau oder Belastungen wie Leitungsrechte. Der Verkehrswert nach § 194 BauGB entspricht dabei materiell dem gemeinen Wert nach § 9 Abs. 2 BewG.
Gutachten von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden, können wie Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger und der Gutachterausschüsse nach § 198 Abs. 2 BewG als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts dienen.
Ich bin nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert (DIAZert, Zert.-Nr. DIA-IB-864) und erstelle Gutachten nach den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022.
Aus meiner Erfahrung mit Gutachten für steuerliche Zwecke und durch den Austausch mit Bausachverständigen der Finanzämter kenne ich die Schwachstellen der Bedarfsbewertung und weiß, welche Wertansätze das Finanzamt in der Praxis akzeptiert.
Kaufpreisaufteilung für die AfA
Wie viel vom Kaufpreis entfällt auf das Gebäude?
Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil, nicht der Grund und Boden. Nach dem Erwerb einer vermieteten Immobilie braucht es deshalb eine nachvollziehbare Aufteilung des Kaufpreises.
Ein Gutachten weist diese Aufteilung objektbezogen nach. Unter Umständen ergibt sich ein höherer Gebäudeanteil als bei einem pauschalen Ansatz oder der Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums.
Vorab-Einschätzung oder eingehende Prüfung
Lohnt sich ein Gutachten für Ihren Mandanten?
Nicht jeder Fall rechtfertigt ein Gutachten. Bevor Ihr Mandant etwas beauftragt, schätze ich ein, ob ein Nachweis Erfolg verspricht, manchmal schon am Telefon, sonst nach einem kurzen Blick auf Bescheid und Unterlagen. In manchen Fällen muss man aber auch in die Berechnung einsteigen und gegebenenfalls eine Besichtigung durchführen.
So oder so, es wird immer die günstigste Lösung für die steuerliche Einschätzung ermittelt, „step by step“.
- Feststellungsbescheid oder Steuerbescheid mit dem angesetzten Grundbesitzwert
- Angaben zum Objekt, zu Modernisierungen und zu Belastungen im Grundbuch
- Ein Ansprechpartner für Sie und Ihren Mandanten, vom ersten Gespräch bis zur Rückfrage
Ein Fall, bei dem Sie unsicher sind?
Rufen Sie mich an. Ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten Ihrem Mandanten etwas bringt. Neue Gutachten kann ich derzeit in etwa 7 Wochen bearbeiten.