Das Laufen über Parkett ist für die Menschen in der Wohnung unter mir lauter als über Teppich. Aber muss ich den Teppich deshalb für immer behalten? Der Bundesgerichtshof musste einen solchen Fall entscheiden.
Bundesgerichtshof entscheidet: Parkett ist keine Lärmbelästigung – Wohnungseigentumsgesetz
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