…ein Gutachten kann Steuern sparen!
Seit 1.1.2009 mehr denn je, seit es eine Neufassung der Bewertungsnorm für Immobilien gibt.
Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats.
Dieser (das Finanzamt) bestimmt den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) – die Bedarfsbewertung-, ein vereinfachtes Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingeht (vor allem bei vorhandenen Baumängel oder Grundstücksbelastungen wie Nießbrauch oder Wohnrechte).
So kann es vorkommen, dass, je nach den tatsächlichen Voraussetzungen, das verschenkte oder vererbte Objekt weniger wert ist als die Bedarfsbewertung des Finanzamts festsetzt. Durch die Neufassung des Bewertungsgesetzes soll erreicht werden, dass Immobilien weitestgehen auch mit ihrem tatsächlichen Wert versteuert werden, wie beispielsweise Geldwerte. Somit kommt es, nicht mehr wie vor der Neufassung, zum Teil zu Bedarfswerten die deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegen.
Das BewG gibt dem Bürger die Möglichkeit, anhand eines Verkehrswertgutachtens
den „gemeinen (tatsächlichen) Wert“ nachzuweisen, der dann zur Grundlage der Steuerzahlung werden soll.
Bei der derzeitigen Steuerpolitik ist eine Steuereinstarung samt Deckung der Gutachtenkosten meist schnell erreicht.
Zur aktuellen gesetzlichen Lage der Besteuerung bei Erbe und Schenkung hier ein Link zum Finanzamt Stuttgart (auch gültig für alle anderen Finanzämter)
Durch Zusammenarbeit mit den Finanzämtern, Seminare im Bereich steuerliche Wertermittlung und sorgfältige Gutachtenerstellung soll erreicht werden, dass der Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Gutachten auch tatsächlich anerkannt wird. (Das ist nicht immer selbstverständlich. Berichte von Kollegen zeigen, dass nicht selten auch Gutachten abgelehnt werden.)
Vor Beauftragung zur Gutachtenerstellung sollte jedoch vor Ort (oder bereits telefonisch) eingeschätzt werden, ob ein Gutachten überhaupt Erfolg auf Steuereinsparung erwarten lässt.
Daher bitte vorab telefonisch klären (0711- 25 98 994)