Sie sind Verkäufer einer Gewerbe – Immobilie und möchten wissen, welchen Preis Sie auf dem Markt erwarten können oder möchten überprüfen, ob der gebotene Preis eines Interessenten oder Maklers dem tätsächlichen Wert der Immobilie entspricht.

Ferner möchten Sie dem Käufer einen unabhängigen Nachweis bieten, dass das Gebäude den geforderten Preis wert ist.

Sie interessieren sich für den Kauf einer Gewerbe – Immobilie und möchten wissen, ob der geforderte Preis nicht über dem tatsächlich üblichen Wert liegt, der auf dem gewöhnlichen Grundstücksmarkt zu erzielen wäre und möchten dem Verkäufer ein überzeugendes Argument bei der Preisverhandlung vorlegen. Denn nicht selten liegen die geforderten Preise ca. 15-20% über dem eigentlichen Wert.

Schon öfters wurde von Kunden berichtet, dass der Preis anhand des Gutachtens noch niedriger vereinbart wurde und somit nicht nur die Kosten für das Gutachten gedeckt, sondern auch zusätzlich Geld eingespart wurde.

Auch Banken bemessen die Höhe des Kredits anhand des Wertes der erworbenen Immobilie (Sicherheit), der durch das Gutachten nachgewiesen wird.

Über den Bereich des Wertes und der Bausubstanz hinaus, geben wir gerne rund ums Thema Immobilienkauf Auskunft.
Wir sind in Kooperation mit Rechtsanwälten, Notaren, Banken und Sachverständigen anderer Bereiche, sodass wir bei all Ihren Fragen weiterhelfen können.

Übertragen – KG oder GmbH Ausstieg

Sie sind Teil einer Gesellschaft und möchten ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen, um Auseinandersetzungen (bei Verkauf oder Auszahlung von Anteilen) mit Ihren Gesellschafter zu vermeiden. Ein Gutachten hat schon so manche Gemeinschaft vor gerichtlichen Steitigkeiten bewahrt.

Gutachten für den Bereich Übertragung von Immobilien gehört zum Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir arbeiten bereits mit einigen Anwalts- und Steuerberatungs-Kanzleien zusammen, sodass wir auch über die Gutachtenerstellung hinaus bei Fragen zum Thema Erbe weiterhelfen können.

Gutachten ermöglichen Ihnen den Wert Ihres Vermögens (-anteile) einzuschätzen und hilft bei der Erstellung einer „fairen“ Aufteilung.

Wobei sich Geldkapital noch nachvollziehbar verbuchen lässt, ist der Wert einer Betriebsimmobilie für das interne und externe Rechnungswesen nur über eine sachverständige Einschätzung möglich.

Auch spielt der Wert eines Betriebsgebäudes bei der Einschätzung des Substanzwerts (Teil eines Unternehmenswertes) eine Rolle, wenn bspw. ein Teilhaber den Betrieb verlässt oder das Unternehmen verkauft werden soll.

Werthaltigkeitsprüfungen für den Bilanzansatz z.B. zur Ermittlung von Abwertungsbedarf oder stillen Reserven.

Interne Umstrukturierungen, beispielsweise zur Vermeidung von Steuerrisiken.

…ein Gutachten kann Steuern sparen!
Seit 1.1.2009 mehr denn je, seit es eine Neufassung der Bewertungsnorm für Immobilien gibt.

Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats.

Dieser (das Finanzamt) bestimmt den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) – die Bedarfsbewertung-, ein vereinfachtes Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingeht (vor allem bei vorhandenen Baumängel oder Grundstücksbelastungen wie Nießbrauch oder Wohnrechte).

So kann es vorkommen, dass, je nach den tatsächlichen Voraussetzungen, das verschenkte oder vererbte Objekt weniger wert ist als die Bedarfsbewertung des Finanzamts festsetzt. Durch die Neufassung des Bewertungsgesetzes soll erreicht werden, dass Immobilien weitestgehen auch mit ihrem tatsächlichen Wert versteuert werden, wie beispielsweise Geldwerte. Somit kommt es, nicht mehr wie vor der Neufassung, zum Teil zu Bedarfswerten die deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegen.

Das BewG gibt dem Bürger die Möglichkeit, anhand eines Verkehrswertgutachtens
den „gemeinen (tatsächlichen) Wert“ nachzuweisen, der dann zur Grundlage der Steuerzahlung werden soll.

Bei der derzeitigen Steuerpolitik ist eine Steuereinstarung samt Deckung der Gutachtenkosten meist schnell erreicht.

Zur aktuellen gesetzlichen Lage der Besteuerung bei Erbe und Schenkung hier ein Link zum Finanzamt Stuttgart (auch gültig für alle anderen Finanzämter)

Durch Zusammenarbeit mit den Finanzämtern, Seminare im Bereich steuerliche Wertermittlung und sorgfältige Gutachtenerstellung soll erreicht werden, dass der Nachweis des niedrigeren Werts durch ein Gutachten auch tatsächlich anerkannt wird. (Das ist nicht immer selbstverständlich. Berichte von Kollegen zeigen, dass nicht selten auch Gutachten abgelehnt werden.)

Vor Beauftragung zur Gutachtenerstellung sollte jedoch vor Ort (oder bereits telefonisch) eingeschätzt werden, ob ein Gutachten überhaupt Erfolg auf Steuereinsparung erwarten lässt.
Daher bitte vorab telefonisch klären (0711- 25 98 994)

Wo Gebäude der Abschreibung unterliegen, der Bodenwert jedoch hiervon auszuschließen ist (da es ein unverbrauchteres Gut ist), bedarf es nach Erwerb einer Immobilie der nachvollziehbaren Ermittlung welcher “Teilwert” der baulichen Anlagen zugrunde zu legen ist, um dem Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung der Gebäudeanteile offen zu legen.

Unter Umständen kann man durch die Wertermittlung hier günstigere Aufteilungen nachweisen (und somit Steuern sparen), als wenn ein pauschaler Ansatz gewählt wird.

Sie wollen nicht die „Katze im Sack“ kaufen und erkennen, ob die Immobilie in Bezug auf Bausubstanz nicht zum „Fass ohne Boden“ wird … sämtliche Privatsender füllen mit solchen Themen ihr Abendprogramm.

Hierbei wird die Immobilie vor Ort augenscheinlich (d.h. z.B. keine zerstörende Bauteiluntersuchung) auf ihren baulichen Zustand hin begutachtet.
Aufgrund einer großen Anzahl von besichtigten Wohnungen bzw. Häuser und unserer Erfahrung im Bereich Bautechnik, sind wir in der Lage die Immobilie einzustufen, Instandhaltungsrückstände und deren Kosten einzuschätzen und geben allgemeine Informationen rund um den Immobilienkauf bzw. Verkauf oder zu Instandhaltungsmaßnahmen.

Für eine schnelle Einschätzung von Feuchtigkeit in Bauteilen stehen uns technische Geräte zur Verfügung (Feuchte- und Temperaturmessung), die eine grobe Einschätzung auf derartig versteckte Mängel ermöglichen.

Ablauf einer Bausubstanzbegutachtung:

  • Terminvereinbarung (nach Absprache u.U. innerhalb 1-2 Tage, auch samstags)
  • Austausch von Unterlagen (falls erforderlich).
    Besichtigung und Begutachtung der Immobilie (falls erlaubt, Aufnahmen mit Digitalkamera)
  • anschließende Erläuterung zur Bausubstanz (anhand der gemachten Fotos) und allg. Informationen und Tipps. (entweder telefonisch oder vor Ort – bei Immobilienkauf unter Ausschluss des Verkäufers oder Maklers, um noch anstehende Kaufpreisverhandlungen nicht zu beeinflussen)

Kosten für eine mündliche Bausubstanzeinschätzung: ca. 3/4 Std. Besichtigung, ca. 1/2 Std Besprechung, Fahrtzeit (vom Büro zum Objekt und wieder zurück) zu
115,-EUR/Std., 50ct./gefahrene km zuzüglich MwSt. sind je nach Entfernung
ca. 300,- bis 350,-EUR inkl. NK. und MwSt.

(siehe auch: Kauf, bzw. Verkauf)

Weitere Infos zur Gutachtenerstellung, wie erforderliche Unterlagen, Ablauf und Kosten erhalten Sie hier.

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    PLZ/Stadt (Ihre Anschrift)

    Straße/Haus-Nr. (Bewertungsobjekt)

    PLZ/Stadt (Bewertungsobjekt)

    Art der Immobilie

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