Gutachten Allgemeines

Für das Gutachten erforderliche Unterlagen

folgende Unterlagen benötigen wir für die Erstellung von Gutachten:

Grundbuchauszug

erhältlich beim Notariat,
bzw. Grundbuchamt der Stadt
oder Gemeinde

Baupläne

Grundrisse – Schnitt : Baugesuch erhältlich beim Baurechtsamt der Stadt oder Gemeinde

Modernisierungen

was wurde in den letzten 20 Jahren modernisiert? (Fenster, Bäder, Heizung, Dach, Dämmung,…)

Aufteilung

bei Wohnungen: Aufteilungspläne, Teilungserklärung

Berechnungen

Flächenberechnung, Kubatur sind evtl. im Baugesuch

Mietverträge

sofern eine Vermietung besteht, der Vertrag mit seinen Besonderheiten

In Einzelfällen werden für das Gutachten weitere Unterlagen erforderlich:

z.B. Erbbaurechtsvertrag, wenn das Grundstück durch ein Erbbaurecht belastet ist oder ein Erbbaurecht zu bewerten ist (was ist ein Erbbaurecht?).

Bei weiteren Grundstücksbelastungen (aber keine Hypotheken oder Grundschuldeinträge!), wie bspw. Nießbrauch, Wohnrecht oder Geh- und Fahrrecht, den Inhalt der tatsächlichen Belastung (Inhalt der Bewilligung)

Fehlende Unterlagen können jederzeit auch von uns beschafft werden

(hierzu ist eine Vollmacht für den Sachverständigen nötig, die hier als PDF-Datei zum Download bereitsteht)

Zeitlicher Ablauf für die  Erstellung von Gutachten

Beratung

Klärung von: Aufgabenstellung – erforderliche Unterlagen – Kosten

Terminvereinbarung

zur Besichtigung der Immobilie

Datenrecherche

Unterlagenanforderung, falls erforderlich

Informationen bei Behörden und evtl. Verwalter, etc. einholen

Gutachtenerstellung

je nach Umfang ab 1-2 Wochen

Kosten einer gutachterlichen Leistung

Der ermittelte Wert ist der Marktwert

Immer wieder hört man von Kunden, die sagen, nun sei Ihnen klar, was die Immobilie wert sei, aber sie hätten noch gerne gewußt, welchen Preis ein Käufer derzeitig auf dem Markt zahlen würde.

Die Neufassung des Baugesetzbuches, das die genaue Definition des Verkehrswertes beinhaltet, gibt die beste Erläuterung zu dieser Frage:

BauGB § 194 Verkehrswert (Fassung vom 23.9.2004)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Eine Wertermittlung bedient sich keiner mathematischen Rechenverfahren, die am Ende einen Wert „ausspucken“ ohne die tatsächlichen Marktverhältnisse zu berücksichtigen.

Bodenrichtwerte für den Bereich des Bewertungsobjekts, die von den örtlichen Gutachterausschüssen in der Regel durch die ständige Auswertung von Kaufverträgen abgeleitet werden oder aktuelle Mietpreise aus Mietspiegeln (oder Mietdatenbanken) sind nur ein Teil der Faktoren, die eine marktgerechte Bewertung garantieren.

So kann eine Wertermittlung als marktgerechte Prognose gesehen werden, die den zu erwartender Preis für die Immobilie wiederspiegelt ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (bedeutet, wenn beispielsweise der Käufer gezwungen ist so schnell wie möglich zu verkaufen – der Preis würde natürlich stark sinken) zu berücksichtigen.

BauGB