Bundesgerichtshof entscheidet: Parkett ist keine Lärmbelästigung – Wohnungseigentumsgesetz
Das Laufen über Parkett ist für die Menschen in der Wohnung unter mir lauter als über Teppich. Aber muss ich den Teppich deshalb für immer behalten? Der Bundesgerichtshof musste einen solchen Fall entscheiden.