Steuer: Gutachten für Berater

Gutachten für die Steuer:

Erbschafts-, Schenkungssteuer

Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats.

Dieser (das Finanzamt) bestimmt den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) – die Bedarfsbewertung-, ein einfaches, starres Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingeht.

Trotz unterschiedlichen Wortlauts ist der Verkehrswert auch materiell identisch mit dem in § 9 Abs. 2 BewG bestimmten gemeinen Wert des Steuerrechts.

Ich bin nach DIN EN ISO/ IEC 17024 (DIAZert; Zert.-Nr. DIA-IB-864) zertifiziert und erfülle die Voraussetzungen des gleich lautende Erlasses der obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. Dezember 2022 (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts; Anwendung des § 198 BewG in der Fassung des Grundsteuerreform- Umsetzungsgesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931)).

Auf Grund bereits einiger erstellter Gutachten für den Nachweis des gemeinen Werts sind uns die „Schwachstellen“ des BewG bekannt und haben Erfahrung, welche Wertansätze vom Finanzamt akzeptiert werden.

Vor Beauftragung zur Gutachtenerstellung sollte jedoch vor Ort (oder bereits telefonisch) eingeschätzt werden, ob ein Gutachten überhaupt Erfolg auf Steuereinsparung erwarten lässt.
Daher bitte vorab telefonisch klären (0711- 25 98 994)

Wo Gebäude der Abschreibung unterliegen, der Bodenwert jedoch hiervon auszuschließen ist (da es ein unverbrauchteres Gut ist), bedarf es nach Erwerb einer Immobilie der nachvollziehbaren Ermittlung welcher „Teilwert“ der baulichen Anlagen zugrunde zu legen ist, um dem Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung der Gebäudeanteile offen zu legen.

Unter Umständen kann man durch die Wertermittlung hier günstigere Aufteilungen nachweisen (und somit Steuern sparen), als wenn ein pauschaler Ansatz gewählt wird.

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