| Erläuterungen zum Begriff: |
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Marktwert |
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Der Marktwert bezeichnet den aktuellen Wert eines Wirtschaftsguts. Mit der Novellierung des BauGB 2004 insbesondere zu § 194 BauGB (Legaldefinition des Verkehrswerts (Marktwert)) wurde jedoch klargestellt, dass der Marktwert gleich Verkehrswert ist. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Ermittlungszeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Abweichende Preise, die durch nicht allgemein geltende Besonderheiten wie persönliche Umstände entstehen, werden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt. Im Bereich der Immobilienbewertung werden folgende Definitionen verwendet:
Diese beiden Definitionen unterscheiden sich in der Sache nicht. Der im deutschen Recht noch gebräuchliche Begriff des Verkehrswerts ist wie oben aufgezeigt synonym zu verstehen. |
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Quelle:
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www.wikipedia.de | |