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Kosten einer gutachterlichen Leistung



Die folgenden Angaben zu den Kosten einer gutachterlichen Leistung sollen lediglich der groben Information dienen. Dieser Bereich kann nicht zu jeder Anfrage die konkreten Kosten erläutern. Daher bitte ich um telefonische Rücksprache oder um Zusendung einer E-Mail, um kongreter auf Ihre Angaben eingehen zu können!

Die Grundlagen der gutachterlichen Vergütung sind in der "Honorarsordnung für Architekten und Ingenieure" (kurz HOAI) festgelegt. Hierbei muß unterschieden werden zwischen der Erstellung eines Verkehrswert-Gutachtens und sonstigen gutachterlichen Leistungen:

  • allg. gutachterliche Leistungen (bspw. Bausubstanzbegutachtung, Mietflächenermittlung,...) werden, gemäß § 33 HOAI´02, nach Zeitaufwand
    (zu 85,-EUR/Std zuzüglich NK und MwSt.) abgerechnet.
    -Zu genaueren Angaben des Zeitumfangs einer Leistung bitte ich um telefonische Rücksprache (0711-25 98 994)-

  • Die Erstellung eines Verkehrswert-Gutachtens (für Eigentumswohnungen, bebaute und unbebaute Grundstücke) wird, gemäß § 34 HOAI´02, nach dem ermittelten Wert der Immobilie berechnet. -


Hier ein Auszug der Honorars-Tabelle für Verkehrswertgutachten