Gutachten für Unternehmen zwecks....
Steuer
Infos zur Gutachtenerstellung
Infos zu Beratungen
Infos zu Kosten der Gutachtenerstellung
weitere Links
Adressen und Anfrageformular



<< © O.Brucker >>
Impressum / Sitemap

Telefon 0711- 25 98 994


...steuerliche Zwecke

...ein Gutachten kann Steuern sparen!

Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats.

Dieser (das Finanzamt) bestimmt den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) - die Bedarfsbewertung-, ein einfaches, starres Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingeht.

So kann es vorkommen, dass, je nach den tatsächlichen Voraussetzungen, das verschenkte oder vererbte Objekt weniger wert ist als die Bedarfsbewertung des Finanzamts festsetzt.

Das BewG gibt dem Bürger die Möglichkeit, anhand eines Verkehrswertgutachtens
den "gemeinen (tatsächlichen) Wert" nachzuweisen, der dann zur Grundlage der Steuerzahlung wird.

Bei der derzeitigen Steuerpolitik ist eine Steuereinstarung samt Deckung der Gutachtenkosten meist schnell erreicht.

Vor Beauftragung zur Gutachtenerstellung sollte jedoch vor Ort (oder bereits telefonisch) eingeschätzt werden, ob ein Gutachten überhaupt Erfolg auf Steuereinsparung erwarten lässt.
Daher bitte vorab telefonisch klären (0711- 25 98 994)