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Bedarfswert


Bei Schenkung oder Erbe entstehen, falls ein gesetzlicher Freibetrag überschritten wird, Steuerforderungen des Staats.

Dieser (das Finanzamt) bestimmt den Wert der Immobilie auf Grundlage des Bewertungsgesetzes (BewG) - die Bedarfsbewertung-, ein einfaches, starres Verfahren, das nicht auf alle wertrelevanten Details eines bebauten oder unbebauten Grundstücks eingeht.

Trotz unterschiedlichen Wortlauts ist der Verkehrswert auch materiell identisch mit dem in § 9 Abs. 2 BewG bestimmten gemeinen Wert des Steuerrechts.

Auf Grund bereits einiger erstellter Gutachten für den Nachweis des gemeinen Werts sind uns die "Schwachstellen" des BewG bekannt und haben Erfahrung, welche Wertansätze vom Finanzamt akzeptiert werden.

Vor Beauftragung zur Gutachtenerstellung sollte jedoch vor Ort (oder bereits telefonisch) eingeschätzt werden, ob ein Gutachten überhaupt Erfolg auf Steuereinsparung erwarten lässt.
Daher bitte vorab telefonisch klären (0711- 25 98 994)