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Für das Wertgutachten erforderliche Unterlagen

Für die Bewertung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks bedarf es einiger Unterlagen, die für gewöhnlich dem Eigentümer bereits größten Teils vorliegen.

Hier die wesentlichsten:

  • (möglichst) aktueller Grundbuchauszug
  • Baupläne mit Grundrissen, Schnitten (optimalerweise vermaßt) --> Baugesuch des Gebäudes
  • Baubeschreibung und Flächenberechnungen (Wohnfläche, Rauminhaltsberechnung) --> Baugesuch des Gebäudes
  • Modernisierungen der letzten 20 Jahre (Bsp.: Standardverbesserungen, Iso-Verglasung anstelle von Einfachverglasung...)
  • Bei Eigentumswohnungen oder Teileigentum: Aufteilungsplan
  • Mietverträge (falls vorhanden)

Einsicht oder Kopien zum Baugesuch erhalten Sie vom örtlichen Bauamt.

Fehlende Unterlagen können jederzeit auch von uns beschafft werden (hierzu ist eine Vollmacht für den Sachverständigen nötig, die hier als Word-Datei zum Download bereitsteht)

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Zeitlicher Ablauf der Gutachtenerstellung

Nach Auftragserteilung erfolgt umgehend eine Terminfindung zur Ortsbesichtigung.

Sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, kann die Fertigstellung des Gutachtens ab einer Woche erfolgen, in der Regel nicht länger als zwei Wochen. (bitte telefonisch abklären)
Somit steht das fertige Gutachten auch zeitnah zur Verfügung
(Die Dauer einer Gutachtenerstellung von Gutachterausschüssen kann durchaus 3 bis 6 Monate betragen)

Eine moderne Büroausstattung, vor allem im Bereich Hard- und Software ermöglicht eine Automatisierung der einfachen und zeitraubenden Tätigkeiten, um Zeit einzusparen.

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ein Gutachten, das seinen Preis wert ist

Vor der Beauftragung des Sachverständigen wird geklärt, wie groß der Umfang der Begutachtung sein muß oder ob überhaupt ein Gutachten für Ihren speziellen Fall nötig ist. (siehe: Beratung vor der Auftragsvergabe)
Es ist nicht in unserem Interesse eine Bewertung durchzuführen, die im nachhinein für Sie keinen Nutzen darstellt. (Alles schon vorgekommen!)

Wir erstellen dann kostenlos für Sie ein Angebot auf der Grundlage der Honorarsordnung für Architekten und Ingenieure (kurz HOAI). Eine überschlägige Berechnung der Kosten für Ihr Gutachten können Sie bereits hier online ermitteln.

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Beratung vor der Auftagsvergabe

Wir sind ein unabhängiges Sachverständigenbüro, dass auf die Weiterempfehlung durch unsere Kunden angewiesen ist!

So liegt es auch in unserem speziellen Interesse Sie mit unserer Tätigkeit bestens zufrieden zu stellen. Dazu gehört in aller erster Linie auch eine gute Beratung vor der Auftragsvergabe, um dem Gegenüber das Vertrauen entgegenzubringen, das er erwartet.

Erst wenn alle Unklarheiten für Sie geklärt sind und unsere Tätigkeit eindeutig abgesteckt ist, werden schriftlich in einer Auftragsbestätigung die gegenseitigen Pflichten festgehalten und Sie wissen somit exakt, welche Kosten für Sie entstehen und was Sie dafür von uns erhalten.
(Ein Beispiel für eine Auftragsbestätigung mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) können Sie durch anklicken einsehen)

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Der ermittelte Wert ist der Marktwert

Immer wieder hört man von Kunden, die sagen, nun sei Ihnen klar, was die Immobilie wert sei, aber sie hätten noch gerne gewußt, welchen Preis ein Käufer derzeitig auf dem Markt zahlen würde.

Die Neufassung des Baugesetzbuches, das die genaue Definition des Verkehrswertes beinhaltet, gibt die beste Erläuterung zu dieser Frage:

BauGB § 194 Verkehrswert (Fassung vom 23.9.2004)

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Eine Wertermittlung bedient sich keiner mathematischen Rechenverfahren, die am Ende einen Wert "ausspucken" ohne die tatsächlichen Marktverhältnisse zu berücksichtigen.

Bodenrichtwerte für den Bereich des Bewertungsobjekts, die von den örtlichen Gutachterausschüssen in der Regel durch die ständige Auswertung von Kaufverträgen abgeleitet werden oder aktuelle Mietpreise aus Mietspiegeln (oder Mietdatenbanken) sind nur ein Teil der Faktoren, die eine marktgerechte Bewertung garantieren.

So kann eine Wertermittlung als marktgerechte Prognose gesehen werden, die den zu erwartender Preis für die Immobilie wiederspiegelt ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (bedeutet, wenn beispielsweise der Käufer gezwungen ist so schnell wie möglich zu verkaufen - der Preis würde natürlich stark sinken) zu berücksichtigen.

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Kompetente Gutachtenerstellung:

Der Sachverständige ist von der Universität und FH Kaiserslautern, Institut der Technischen Akademie Südwest, öffentlich rechtlich zertifizierter (und somit staatlich anerkannter) Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pacht, mit der Zertifizierungsnummer ZW2004-07-33.

Die Technischen Akademie Südwest e.V. als Zertifizierungsstelle unterliegt der unabhängigen Kontrolle der Qualitätssicherung nach den Regeln der DIN EN 45013 und wird somit dem derzeit höchsten Standard einer Zertifizierung gerecht.

Seit 1994 praktische Tätigkeit als Architekt. (Erfahrung im Bereich Bautechnik und Schäden)
Seit 2002 erstellen wir Gutachten der unterschiedlichsten Bereiche.

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