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Plausibilitätsprüfung von gerichtlichen oder privaten Gutachten Das Gericht hat im prozessualen Beweisverfahren einen gerichtlichen Gutachter zur Erstellung eines Wertgutachtens einer Immobilie beauftragt. Das erstellte Gutachten erfüllt augenscheinlich nicht die Grundlagen eines gerichtlichen Gutachtens, nämlich dessen Nachvollziehbarkeit oder Überprüfbarkeit. Sicherlich ist es in den meisten Fällen äußerst schwierig gerichtliche Gutachten zu Fall zu bringen, weil nachweislich falsche Wertansätze gewählt wurden. Dennoch ist es in unserer Tätigkeitszeit bereits gelungen, gerichtliche Gutachten aufgrund von nachweislich falschen Ansätzen für den Prozess ungültig zu machen. Dabei muss es sich nicht gleich um ein gerichtliches Gutachten handeln. Auch das Gutachten einer gegnerischen Partei (Privatgutachten) kann durch ein Gegengutachten erwiedert werden. Hierbei distanziert sich der Sachverständige jedoch klar von einem Gefälligkeitsgutachten. Eine vorherige Überprüfung des gegnerischen Privatgutachtens wird dabei empfohlen. |
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