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Bausubstanz

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Der Begriff Bausubstanz (Substanz von lat. substantia = "das, was unter etwas steht") bezeichnet den Bestand von Bauwerken, der in Analogie zum philosophischen Begriff der Substanz folgendermaßen verstanden wird:

Bausubstanz ist das,

  • woraus Gebäude bestehen und woraus alle Erscheinungen des Gebauten sich ableiten,
  • was dauerhaft und unabhängig von anderen Dingen besteht,
  • worüber (als Subjekt) etwas (ein Prädikat) gesagt werden kann und das Eigenschaften hat,
  • was einem Wandel unterliegt,
  • was normalerweise als Objekt bezeichnet wird,
  • was der raum-zeitlichen Wahrnehmung eine Einheit verschafft und eine Lokalisierung in ihr ermöglicht.

Der Begriff wird oft im Kontext der baulichen Denkmalpflege verwendet, weil diese sich mit dem Gebauten und dessen Eigenschaften mit dem Ziel der Bestandserhaltung beschäftigt und daher das Gebaute als den "Urstoff" ihrer Tätigkeit ansieht.

In der gebräuchlichen Verwendung bezeichnet der Begriff den materiellen Bestand von Gebäuden oder Gebäudeteilen.

In der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gibt es den Begriff der "vorhandene[n] Bausubstanz, die technisch oder gestalterisch mitverarbeitet wird", und die bei der Ermittlung von Honoraren zu berücksichtigen ist.

Quelle:
www.wikipedia.de